Zuzahlungsbefreiung für das Jahr 2023 Befreiungskarte 2023 beantragen Gesetzlich Versicherte müssen Zuzahlungen bis zu der sich aus §62 SGB V ergebenden Belastungsgrenze leisten. Erst nach Erreichen dieser Belastungsgrenze ist eine Befreiung für das laufende Kalenderjahr 2023 möglich. Zuzahlungen müssen aber nur bis zu einer bestimmten Grenze