Stand: 01.04.2023

§ 1 Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der FDE GmbH & Co. KG und den Kunden der von FDE angebotenen Beförderungsleistungen in der Personenbeförderung gelten die unten aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Änderungen der AGB bleiben vorbehalten. Die jeweils gültige Fassung der AGB wird ausschließlich im Internet veröffentlicht und ist in den Niederlassungen deutlich sichtbar ausgehängt und in den Fahrzeugen vom FDE Fahrdienst zur Einsichtnahme erhältlich. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie bei Dauerschuldverhältnissen die zum Zeitpunkt der Bestellung der Beförderungsleistung aktuelle Fassung der AGB. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn FDE sie schriftlich akzeptiert hat.

§ 2 Vertragsabschluss

1. Der FDE Fahrdienst nimmt Fahraufträge, Änderungen oder Stornierungen nur schriftlich per E-Mail, Fax oder im Webportal entgegen. Zu einem Vertragsabschluss kommt es jedoch nur, wenn FDE entweder diesen Auftrag schriftlich im Voraus bestätigt hat oder wenn die Fahrt tatsächlich angetreten wird. Sollte die Annahme einer Bestellung auf Grundlage eines Druck-, Rechen- oder Schreibfehlers erfolgt sein, behält sich der FDE Fahrdienst den Rücktritt vor.

2. Für Terminfahrten zum Flughafen, Bahnhof, Krankenfahrten oder Abholungen ab Flughäfen, Schiffen oder Bahnhöfen kann eine bestimmte Abholzeit vereinbart werden. In diesen Fällen müssen dem FDE Fahrdienst etwaige Fahrplanänderungen bzw. Terminänderungen durch den Kunden so rechtzeitig zur Kenntnis gelangen, dass zwischen den Parteien gegebenenfalls eine Änderung der Abholzeit vereinbart werden kann. Anderenfalls haftet der Kunde für die von FDE entstehenden Schäden. Abholungen ab Flughäfen können sich, sofern keine bestimmte Abholzeit vereinbart wurde, auch auf die Ankunft bestimmter Flüge beziehen. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, dem FDE Fahrdienst die genauen Flugdaten, insbesondere die Flugnummer, mitzuteilen. Vertraglich geschuldet ist stets die Abholung zum Zeitpunkt der planmäßigen Ankunft, es sei denn der Kunde teilt FDE die geänderte Ankunftszeit rechtzeitig mit oder es war für den FDE Fahrdienst zumutbar und möglich, sich rechtzeitig über die genaue Ankunftszeit zu informieren.

§ 3 Rücktritt, Änderung und Kündigung durch den Besteller

3. Wird ein Auftrag vor dem schriftlich bestätigten Fahrtermin durch den Kunden zurückgenommen oder geändert, fallen folgende Storno- oder Änderungsgebühren an:

3.1. Bei Personenbeförderungen Taxi- oder Flughafenfahrten pro Fahrt: 80,00.- EUR, BTW Krankenfahrten pro Fahrt: 120,00.- EUR.

3.1.1. Keine Storno- oder Änderungsgebühren sofern die Leistungserbringung mind. 7 Werktage in der Zukunft liegt.

§ 4 Preise

1. Alle Preisangaben gegenüber Endverbrauchern sind in EURO und einschließlich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe angegeben. Gewerbetreibenden werden Nettopreise genannt.

1.1. Nicht enthalten sind mögliche Verkehrswegnutzungsgebühren wie Fähren, Tunnelgebühren etc.

1.2. Spesen fallen bei einer Lenkzeit von mehr als fünf Stunden an.

2. Maßgeblich bei Taxifahrten ist die jeweils gültige Taxitarifverordnung der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis oder der Kreisverwaltung Bad Dürkheim. Diese sind in den Niederlassungen der FDE GmbH & Co. KG und den Taxen einzusehen.

3. Fixpreise bietet der FDE Fahrdienst zu den aktuellen Konditionen an, die sie zum Zeitpunkt der Bestellung auf Druckschriften oder im Internet veröffentlicht hat. Ältere Fixpreise verlieren mit der Veröffentlichung einer neuen Preisliste ihre Gültigkeit.

4. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Fahrttermin mehr als 3 Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Erbringung der Leistung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist FDE berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen.

5. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung um mehr als 15 % übersteigt.

§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug

1. Der Fahrpreis ist sofort bei Erbringung (Taxi- und Flughafenfahrten) fällig und wird sofort erhoben. Bei Krankenfahrten jeglicher Art, ist die gestellte Rechnung binnen 28 Werktagen ausschließlich per Überweisung oder PayPal an FDE zu entrichten. Die Bezahlung kann in Bar, oder per EC-/ Kreditkarte erfolgen. Der FDE Fahrdienst behält sich weiterhin das Recht auf Vorauszahlung vor. Ausgenommen davon sind Aufträge, für die im Voraus eine anderslautende, schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

2. Bei Rechnungskunden sind Zahlungen für Dienstleistungen spätestens innerhalb von 28 Werktagen nach Zugang der leistungsbezogenen Rechnung zu leisten. Abzüge und abweichende Zahlungsfristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

3. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn FDE über den Betrag unbeschränkt verfügen kann. Scheck- und Wechselhergaben werden nicht akzeptiert.

4. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist FDE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem Basiszinssatz zu fordern. Falls der FDE Fahrdienst nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist FDE  berechtigt, auch diesen geltend zu machen (§ 288 Abs. 3 BGB).

§ 6 Beförderung von Personen und Sachen

1. Die Kunden haben sich jederzeit so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeuges, des Fahrers und des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Fahrgäste sowie sonstiger Dritter nicht gefährdet wird. Sie tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Anschnallpflicht für sich sowie für die Beaufsichtigung und die Einhaltung der Sicherungspflicht in ihrer Begleitung befindlicher, minderjähriger Personen sowie für die Beaufsichtigung und ordnungsgemäße Sicherung mitgeführter Tiere. Die Kunden haben Sorge zu tragen, dass sie oder sich in ihrer Begleitung befindliche, minderjährige Fahrgäste die Fahrzeugtüren nur auf Aufforderung durch den Fahrer öffnen. Kunden und sie begleitende Personen sind gleichwohl verpflichtet zu prüfen, ob ein Öffnen der Türen gefahrlos möglich ist. Im Falle von Schäden haften Kunden und sie begleitende Personen für sämtliche von ihnen verursachte Schäden.

2. Die Auswahl und Ausstattung des Fahrzeuges ist der FDE GmbH & Co. KG freigestellt. Die Kunden haben auf besondere Beförderungswünsche, insbesondere wegen gesundheitlicher Erfordernisse, oder Ankunftstermine bei der Bestellung und bei Fahrtantritt hinzuweisen.

3. Bei kilometerabhängiger Fahrpreisberechnung wird die zu Grunde liegende Fahrstrecke auf Kundenwunsch vor Fahrtantritt gemeinsam mit dem Kunden festgelegt. Bei Kilometer unabhängigen Fahrpreisen, insbesondere bei Sammelfahrten ist dem FDE Fahrdienst die Wahl der Fahrstrecke freigestellt.

4. Mitgenommene Gepäckstücke und in Begleitung beförderte Tiere befinden sich während der Beförderung in der Obhut des Kunden, auch wenn FDE der sachgerechten Ladung und Sicherung behilflich ist. Sofern eine Ladungssicherung nicht möglich ist oder Gegenstände nur unter Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrer, Fahrzeug oder Dritter geladen werden können, können solche Gegenstände von der Beförderung ausgeschlossen werden.

5. Nahrungsmittel werden nur in geschlossenen Behältnissen befördert. Eine Öffnung solcher Behältnisse oder der Genuss von Nahrungsmitteln ist während der Fahrt ohne das ausdrückliche Einverständnis vom FDE Fahrdienst untersagt. Das Rauchen in Taxen (alle Fahrzeuge von FDE) ist gesetzlich verboten.

6. Bei Übernahme von zum Transport geeigneten Sachen wird FDE diese nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden auf Vollständigkeit prüfen. Hierzu hat der Kunde bei Übernahme eine entsprechende schriftliche Übernahmebestätigung vorzulegen. Sachen werden vom FDE Fahrdienst in geeigneter Form geladen und gesichert. Zeigt sich bei Ablieferung des Kuriergutes am Fahrziel eine Mindermenge oder ein Mangel gegenüber der bestätigten Übernahmebestätigung, ist dies FDE direkt bei Anlieferung schriftlich unter Angabe von Art und Umfang des Schadens mitzuteilen.

7. Bei Fahrten ins Ausland verpflichtet sich der Fahrgast/die Fahrgäste im Besitz von gültigen Ausweispapieren zu sein.

§ 7 Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkung

1. Natürlicher Verschleiß an Transportgütern, Gepäck etc. ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Koffer, Taschen und andere Transportbehältnisse befinden sich während des Transportes durch den FDE Fahrdienst in sachgemäßer Nutzung und unterliegen während dieser Beförderung natürlichem Verschleiß. Auch Lackbeschädigungen von durch FDE transportierten Fahrrädern, Rollstühlen und Kinderwagen etc. können auch bei sachgemäßer Verladung und Transport nicht ausgeschlossen werden und sind daher ebenfalls als natürlicher Verschleiß zu betrachten.

2. Kuriergut, welches ohne persönliche Begleitung des Kunden befördert wird, ist von der Gewährleistung ausgeschlossen, sofern nicht vor Fahrtantritt eine geeignete Übernahmebestätigung durch FDE gegengezeichnet wurde (vgl. § 5 Ziffer 6).

3. Mögliche Gewährleistungsansprüche bezüglich Beschädigungen von Transportgut sind dem FDE Fahrdienst umgehend bei Fahrtende zur Kenntnis zu bringen.

4. Die Kunden tragen die Verantwortung für jedwede Körper- oder Sachschäden, die sich aus dem eigenen Genuss von Nahrungsmitteln im Fahrzeug ergeben, auch wenn ihnen dieser Genuss durch FDE gestattet wurde.

5. Der FDE Fahrdienst haftet für Schäden, die dem Kunden durch unpünktliche Abfahrt oder Ankunft am Fahrziel entstehen nur, wenn

a. die Einhaltung einer bestimmten Abfahrts- der Ankunftszeit zwischen FDE und dem Kunden rechtzeitig zuvor ausdrücklich vereinbart wurde

b. und die Leistungsstörung nicht durch Naturkatastrophen, unvorhergesehene technische Mängel, Verkehrsstaus, schlechte Witterung, höhere Gewalt, Unfälle oder aus Gründen entsteht, die im Bereich des Kunden liegen. Der FDE Fahrdienst haftet ferner nicht, wenn der Kunde die Abfahrts- oder Ankunftszeit selbst bestimmt hat und hierbei gewöhnliche Fahrtverzögerungen etwa durch Stau unberücksichtigt gelassen hat. Insbesondere kurzfristige Flugplanänderungen oder eine gegenüber der geplanten Ankunftszeit verfrühte oder verspätete Ankunft des Kunden entbinden diesen nicht von seiner Leistungspflicht.

6. Gewährleistungsansprüche, die aus terminlichen Leistungsmängeln entstehen sind schließlich ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich geltend gemacht werden.

7. Die Haftung von FDE für Schäden, die nicht Körper- oder Gesundheitsschäden sind, ist auf den zweifachen Fahrpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch FDE verursacht wird.

8. Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihm verursachten Sach- oder Körperschäden. Das gilt auch für Schäden, die durch minderjährige Begleitpersonen, mitgeführte Tiere oder mitgeführte Transportgüter verursacht werden, welche, aus gesundheitlichen oder fahrlässigen Gründen, am Eigentum von FDE oder dritten Personen entstehen. Dies gilt im Besonderen auch für Schäden, die durch Verunreinigung durch Erbrechen, Inkontinenz oder mitgeführte Nahrungsmittel entstehen. Bei der Bezifferung solcher Schäden wird FDE neben der Beseitigung auch entgangenen Gewinn durch Ausfallschäden geltend machen, die durch Lüftung oder Trocknung entstehen.

9. Bucht eine Betreuungseinrichtung, ein Betreuer oder eine sonstige, zur Aufsicht über eine unter Betreuung stehende Person berufene natürliche Person / Einrichtung für die unter Betreuung stehende Person eine Beförderung, so ist der FDE Fahrdienst über diesen Umstand zu informieren. Die buchende Stelle /Person haftet dann für alle Schäden, welche die beförderte, unter Betreuung stehende Person während der Fahrt oder im Zusammenhang mit der Fahrt FDE zufügt.