Bei stationärer Behandlung dürfen Ärztinnen und Ärzte eine Krankenbeförderung verordnen, wenn dies medizinisch notwendig ist. Sie müssen die Verordnung nicht bei ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen. Dies gilt auch für vor- und nachstationäre Behandlungen.

Bei ambulanten Behandlungen gelten gesetzliche Vorgaben. Hierzu beraten wir Sie gerne genauer. Sprechen Sie uns an!

Versicherte müssen einen Teil der Beförderungskosten selbst bezahlen. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt – unabhängig von der Art des Fahrzeugs und auch für Kinder und Jugendliche – 10 Prozent der Fahrkosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt.